Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung und Nutzung von Ferienwohnungen im Stadthaus Husum

  1. Buchung und Vertragsschluss, Verlängerung der Nutzung

– Mit der Buchung bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages für eine Ferienwohnung (Beherbergungsvertrag) verbindlich an.

– Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax, schriftlich, per Telefon oder mündlich vorgenommen werden.

– Ein Vertrag kommt mit der Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, durch den Vermieter zustande. Über die Annahme wird der Gast unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung einer Buchungsbestätigung informiert.

– Wird die Nutzung der Ferienwohnung einvernehmlich verlängert, kommt ausschließlich ein neuer Beherbergungsvertrag für die vereinbarte Verlängerung der Nutzung zustande. Der stillschweigende Abschluss eines Mietvertrages ist ausgeschlossen.

 

  1. Mietpreise, Nebenkosten & Kaution

– Die vereinbarten Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung, WLAN) ein, sofern nicht vertraglich abweichende Regelungen getroffen wurden.

– Die Kosten für die Endreinigung sind, sofern nicht explizit als Inklusivleistung ausgewiesen, separat im Angebot aufgeführt und Teil des Gesamtrechnungsbetrages.

– Öffentlich-rechtliche Abgaben wie Kurtaxen, Bettensteuern oder Tourismusabgaben der jeweiligen Gemeinde sind nicht im Mietpreis enthalten. Sie werden dem Gast separat in Rechnung gestellt und vom Vermieter an die Gemeinde abgeführt.

 

  1. Zahlung bei Beherbergungsleistungen

– Bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Anreise erfolgen, hat der Gast innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises an den Vermieter zu leisten. Die Restzahlung ist bis spätestens 1 Tag vor dem Tag der Anreise an den Vermieter zu bezahlen.

– Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor dem Tag der Anreise erfolgen, ist der Gesamt-

preis sofort nach Vertragsschluss zu entrichten.

– Gehen die Anzahlung, die Restzahlung oder die Gesamtzahlung nicht fristgerecht ein, ist der Vermieter nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer kurzen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Ausfall nach den Stornierungsbedingungen (Nr. 4) geltend zu machen.

 

  1. Stornierung durch den Gast / Nichtanreise

– Der Gast kann den Beherbergungsvertrag jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Vermieter stornieren. Die Stornierung soll unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter.

– Storniert der Gast den geschlossenen Vertrag oder nimmt der Gast die gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch, kann der Vermieter den vereinbarten Preis, abzüglich der ersparten Aufwendungen und der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft, vom Gast verlangen, es sei denn, die Stornierung geht dem Vermieter bis spätestens 30 Tage vor dem gebuchten Anreisedatum zu.

– Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch seine Stornierung oder Nichtinanspruchnahme entstanden ist als der vom Vermieter geltend gemachte Betrag.

 

  1. Kündigung des Vertrages

– Wird die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Sperrungen, erhebliche Elementar-schäden am Gebäude) unmöglich gemacht, können beide Vertragspartner den Vertrag kündigen. Der Vermieter zahlt bereits geleistete Beträge unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.

– Der Vermieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast oder die Mitreisenden das Mietobjekt trotz vorheriger Abmahnung nachhaltig stören oder sich grob vertragswidrig verhalten, sodass eine Fortsetzung der Nutzung für den Vermieter unzumutbar ist. In diesem Fall bleibt der Anspruch des Vermieters auf den Mietpreis bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen.

  1. Obliegenheiten des Gastes

– Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel und Schäden an der Wohnung, den Einrichtungsgegenständen der Wohnung (z.B. Möbel, Geschirr) oder der Nutzungsmöglichkeit der Wohnung unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen. Dasselbe gilt für Schäden, die durch den bzw. die Mieter oder Gäste des Mieters während der Nutzung der Wohnung verursacht werden.

– Die Wohnung darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.

– Eine gewerbliche Nutzung, Foto- oder Filmaufnahmen für kommerzielle Zwecke sowie die Unter- oder Weitervermietung an Dritte sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters untersagt.

– Die Mitnahme von Haustieren ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet.

– Das Rauchen ist innerhalb der Wohnungen nicht gestattet. Sämtliche Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen.

– Die Nutzung des Internetzugang (WLAN) ist urheberrechtlich abzusichern. Der Gast verpflichtet sich, das WLAN nicht für illegale Aktivitäten (z. B. Filesharing, illegale Downloads) zu nutzen. Bei Rechtsverletzungen stellt der Gast den Vermieter von jeglichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich im Innenverhältnis frei.

– Entstehen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen nachweisbare Mehrkosten bei der Reinigung der Wohnung oder bei dem Ersatz beschädigter Gegenstände, können diese dem Gast vom Vermieter nachgewiesen und in Rechnung gestellt werden.

 

  1. Haftung des Vermieters

– Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

– Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Für Körper- und Personenschäden haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.

– Der Vermieter haftet nicht für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Wertgegenständen, Bargeld, Kraftfahrzeugen oder sonstigen vom Gast eingebrachten bzw. abgestellten Sachen.

  1. An- und Abreisezeiten

– Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.

– Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen.

 

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Standort der Ferienwohnung.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

 

Datenschutzerklärung

Stadthaus Husum

 

Ute Matthiesen-Gödecke
Thomas Gödecke
Norderdorf 11
D-25850 Behrendorf

Tel: 04843 – 394
Email: info@stadthaus-husum.de

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